Bei Firmen-E-Mails müssen seit einiger Zeit gesetzeskonforme Pflichtangaben wie bei Geschäftsbriefen enthalten sein.
So muss bei "Einzelunternehmen" mindestens die vollständige Adresse und der Name des Inhabers angegeben werden, siehe http://tinyurl.com/3cagl6, bei einer GmbH die Firmenbezeichnung wie im Handelsregister, der Rechtsformzusatz "GmbH", Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname jedes Geschäftsführers, siehe http://www.heise.de/resale/artikel/84557
Bei fehlenden Angaben kann das Registergericht etwa gegen eine GmbH ein
Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro festsetzen. Konkurrenten und Abzocker können fehlende Angaben als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) auslegen und den Absender dementsprechend abmahnen.
FRAGE: wo wird dauerhaft die signatur hinterlegt?