Bei meinem Email-Account ist permanent eingestellt, dass vom Emailempfänger eine Empfangsbestätigung verlangt wird.
Für einen Gerichtstermin benötige ich ganz dringend einen Sachverständigen, der folgende Fragen beantworten kann:
Wie kann man an Hand des Emailverkehrs der letzten 2 Jahre (gesendete Emails und empfangene Empfangsbestätigungen, bzw. auch empfangene Emails des angemailten Empfängers) vor Gericht beweisen, dass der Emailempfänger die Email auch tatsächlich empfangen, bzw. auch gelesen hat ?
Kann man an Hand der Empfangsbestätigung den Rechnernamen (IP-Kennung) und/oder das Login des Empfängers ermitteln ?
Wie weit geht der Datenschutz ?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit vor Gericht zu beweisen, dass der Emailempfänger überhaupt die Email empfangen und/oder gelesen hat ?
Bei Outlook kann ich die neuen Emails im Posteingang lesen, ohne eine Empfangsbestätigung senden zu müssen. Geht dies auch bei anderen Emailprogrammen ?
Danke für Eure Informationen zu diesem Thema
trappuri
-> Setze Thunderbird 2.0.0.21 und Win XP ein