Thunderbird-Version: 3.1.7, IMAP, Ubuntu 10.10
Ich versende immer ausschließlich Textmails mit folgenden Einstellungen:
Gestern habe ich nun eine Antwortmail mit folgendem Quelltext erhalten:
Content-Type: text/plain;
charset="utf-8"
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable
X-Mailer: Microsoft Office Outlook 12.0
Thread-Index: xxx
Content-Language: de
X-Null-Tag: xxx
X-UniMR-MailScanner-Information: see http://www.uni-xxx
X-UniMR-MailScanner: Found to be clean
X-MailScanner-From: xxx
Sehr geehrter,
vielen Dank f=C3=BCr Ihren Hinweis. Der Problematik, die Fallgruppe der =
Ermessensreduzierung auf Null unter dem Gliederungspunkt "Fallgruppen =
m=C3=B6glicher Ermessensfehler" zu behandeln, bin ich mir seit der 1. =
Auflage bewusst.=20
Zum einen: Die Ermessensreduzierung auf Null als solche ist =
nat=C3=BCrlich kein Ermessensfehler. Gemeint ist offensichtlich, dass =
ein (Ermessens-)Fehler der Beh=C3=B6rde anzunehmen ist, wenn sie =
verkennt, dass ihr Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere als =
die im konkreten Fall gebotene Handlung vornimmt.=20
In der n=C3=A4chsten Auflage werde ich Ihrer Anregung folgend die =
=C3=9Cberschrift wie folgt formulieren: "Missachtung einer =
Ermessensreduzierung auf Null". Freilich bleibt dann immer noch der =
Einwand, dass dann eigentlich gar kein Ermessensfehler der Beh=C3=B6rde =
vorliegt, weil ihr gar kein Ermessen zustand. Dennoch halte ich es =
f=C3=BCr gerechtfertigt, diesen m=C3=B6glichen Rechtsversto=C3=9F unter =
der =C3=9Cberschrift Ermessensfehler zu behandeln, weil es sich um einen =
Versto=C3=9F gegen eine Ermessensvorschrift handelt. =C3=9Cbrigens: Auch =
wenn ein Fall von Ermessens=C3=BCberschreitung vorliegt - Beh=C3=B6rde =
verlangt 100 =E2=82=AC, obwohl das Gesetz eine Obergrenze von 90 =
=E2=82=AC nennt -, hatte die Beh=C3=B6rde "ab 90 =E2=82=AC" gar kein =
Ermessen mehr. Dennoch wird selbstverst=C3=A4ndlich ein Ermessensfehler =
angenommen.=20
Mit freundlichen Gr=C3=BC=C3=9Fen
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Das Problem ist nun, dass die Mail ohne Zeilenumbrüche angezeigt wird. Diese sind zwar im Quelltext vorhanden, das wird aber nicht beachtet. Die Zeilen laufen immer bis ans Ende des Fensters, was auf einem großen Monitor nicht gerade optimal ist. Wißt ihr, wo man einstellen kann, dass die Zeilenumbrüche immer so dargestellt werden wie im Quellext? Mit format=flowed hat dies glaube ich nichts zu tun, da die Mail dieses Attribut nicht enthält; format=flowed habe ich aber sowieso deaktiviert:
Übrigens: Ich habe soeben auf diese quoted-printable-Mail geantwortet. Mein Antworttext wird zwar korrekt dargestellt, das Fullquote läuft im Quelltext aber ganz nach rechts (man muss also ewig scrollen):
Content-Type: text/plain; charset=UTF-8
Content-Transfer-Encoding: 8bit
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit der klarer gefassten
Überschrift ist nun eindeutig geklärt, wann eine Ermessensreduzierung
auf Null zu einem Ermessensfehler führt.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Am xx, schrieb xxx:
> Sehr geehrter xxx,
>
> vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Problematik, die Fallgruppe der Ermessensreduzierung auf Null unter dem Gliederungspunkt "Fallgruppen möglicher Ermessensfehler" zu behandeln, bin ich mir seit der 1. Auflage bewusst.
> Zum einen: Die Ermessensreduzierung auf Null als solche ist natürlich kein Ermessensfehler. Gemeint ist offensichtlich, dass ein (Ermessens-)Fehler der Behörde anzunehmen ist, wenn sie verkennt, dass ihr Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere als die im konkreten Fall gebotene Handlung vornimmt.
> In der nächsten Auflage werde ich Ihrer Anregung folgend die Überschrift wie folgt formulieren: "Missachtung einer Ermessensreduzierung auf Null". Freilich bleibt dann immer noch der Einwand, dass dann eigentlich gar kein Ermessensfehler der Behörde vorliegt, weil ihr gar kein Ermessen zustand. Dennoch halte ich es für gerechtfertigt, diesen möglichen Rechtsverstoß unter der Überschrift Ermessensfehler zu behandeln, weil es sich um einen Verstoß gegen eine Ermessensvorschrift handelt. Übrigens: Auch wenn ein Fall von Ermessensüberschreitung vorliegt - Behörde verlangt 100 €, obwohl das Gesetz eine Obergrenze von 90 € nennt -, hatte die Behörde "ab 90 €" gar kein Ermessen mehr. Dennoch wird selbstverständlich ein Ermessensfehler angenommen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> xxx
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Kann es sein, dass dies alles mit der Codierung "quoted-printable" zusammenhängt? Danke.