nach den vielen hier mitgeteilten Ansichten erscheint mir nur die Verschlüsselung des Betreff sinnvoll, wenn eine verschlüsselte e-Mail an eine Adresse versendet worden ist, wo der geheime Schlüssel des Empfängers nicht zum öffentlichen Schlüssel für diese e-Mail Adresse paßt, den der Versender verwendet hat.
Das sollte eigentlich laut Theorie NIE passieren (Schlüsselverlust/gestohlene Schlüssel mal ausgeklammert). Dann ist vorher bei der Prüfung der Schlüssel schon etwas schief gegangen und PGP nicht mehr sicher zu bekommen. Eine E-Mail sollte nach der reinen Lehre ja erst verschickt werden, nachdem der Schlüssel überprüft wurde.
Oder wenn die e-Mail auf dem Weg im Internet abgefangen worden ist, kann aus dem verschlüsselten Betreff keine Zuordnung zu irgendetwas mehr gemacht werden.
Genau das ist der Hauptgrund warum es das gibt. Wenn irgendein Whistleblower eine verschlüsselte E-Mail versendet, wäre er wohl nicht happy, wenn jemand, wie NSA/BND etc. die einfach den kompletten Internetverkehr an Internetknotenpunkte mitschneiden, seinen Bereff lesen könnte. Viele E-Mails erhalten vielleicht keine geheimen Infos im Betreff, aber das kann man nicht verallgemeinern.
Zum Rest wurde glaube ich in anderen Beiträgen schon viel gesagt;-)