Es ist doch sinnhaft, dass die Buchhaltung weiß, ob die Rechnung beim Empfänger angekommen ist.
Das ist schon arg konstruiert.
Es muss geprüft werden, ob die vom Kunden angegebenen Adressen korrekt im System eingetragen und zugeordnet wurden, also beim Rechungsversand eine korrekte Adresse verwendet wurde. Den Eingang beim Kunden muss man nicht prüfen und es gibt auch keine Gewähr.
Die Buchhaltung muss an sich nur prüfen, ob die Zahlung in der gesetzten Frist erfolgte, damit ggf. eine Erinnerung (oder später Mahnung) versendet werden kann.
MDN = keine Antwort?
Korrekt. Es ist keine Antwort. Es ist eine Mitteilung. Eine Notiz.
Und um beim konstruierten Beispielen zu bleiben: Wenn schon, muss doch der Absender die Info bekommen, ob eine von ihm verschickte Mail zugestellt wurde, damit er sie widrigenfalls (nach Prüfung der Zieladresse) noch einmal senden kann ...
Und so ist offenbar die Funktion auch umgesetzt worden.
Es ist ja auch ziemlich sinnfrei, wenn der sendende E-Mail-Account (nur SMTP) gar keine Mails empfangen kann und ich Antworten und MDNs an diese Adresse zurücksende. Deshalb gebe ich ja eine Antwortadresse an.
Nur ist die MDN keine Antwort. Und wer Postfächer bastelt, die nicht empfangen können .... mir fällt kein grund dafür ein. Zumal man eingehende Mails - also auch MDN - ja weiterleiten könnte, in deinem Beispiel an die Buchhaltung?
Weil sonst alle Rücksendungen, egal ob Antworten oder Empfangsbestätigungen, im Nirvana landen.
Das wäre ein Fehler im Systemdesign und wirklich selbst verschuldet.
Wenn man sowas macht, nennt man die Absenderadresse noreply@... dann ist es an sich klar, dass da nix gelesen wird. Aber mit realer Adresse zu senden und Antworten zu verwerfen ist ...... nicht schlau.
Am Ende ist das so oder so nicht wirklich ausagekräftig, weil manche Systeme keine MDN senden. Und das wiederum ist keine Aussage, dass eine Mail nicht angekommen sei.