Mhhh. Also so weit ich informiert bin, ist doch S/MIME-Verschlüsselung/Signierung kompatibel mit dem Signaturgesetz - und setzt eben anders als GnuPG auf zentrale Zertifizierungsstellen statt web-of-trust (was auch immer man davon halten mag).
Jedenfalls wäre darüber auch eine Absicherung der entsprechenden Absender sicherzustellen - soweit ich informiert bin, erhalten alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine von einer bestimmten CA signierte Signaturkarte. Damit müsste das doch gehen, oder bin ich da jetzt komplett schief gewickelt...?
Thorsten