Nö, es geht erst mal einzig allein um den Zustellbeleg und nicht darum, wie der Inhalt aussieht. Was du meinst, müsste voraussetzen, dass der Empfänger behauptet, dass der Inhalt nicht meiner Kopie entspräche. Selbst wenn das stimmt, könnte der Empfänger nur schwer beweisen, dass der Absender die zugestellte Version gefälscht hatte.
Außerdem was bringt eine Bitte um Empfangsbestätigung - dich ich sowieso immer dazu schreibe -, in Fällen wo die E-Mail gar nicht abgearbeitet wurde? Und genau für solche Fälle, bei Fristen, ist eine Empfangsbestätigung wichtig. Und darum ist für mich DSN interessant, weil sie Gerichte auch anerkennen.